Dachflächen

Grundsätzliches zur Dachvermietung


Für den Objekteigentümer kann es wirtschaftlich sehr lukrativ sein, sein Dach zu vermieten, da er durch die Miete regelmäßig und langfristig panbare Erträge erzielt. Ein weiterer Vorteil ist, dass er selbst keinerlein Investitionen tätigen muß und dennoch von den wirtschaftlichen Vorteilen einer Solarstromanlage profitiert.

Gleichzeitig unterstützt der Dacheigentümer durch die Vermietung seines Dachs die weitere Entwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energien - dies wirkt sich sehr positive auf Ansehen und Image des Vermieters in der Öffentlichkeit aus.

Geregelt wird das Geschäftverhältnis durch einen Pachtvertrag. Der Betreiber der Photovoltaikanlage erhält die Einspeisevergütung durch Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz. Der Vermieter der Dachfläche erhält die Miete vom Betreiber.

Die Pacht wird für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren plus möglicher Verlängerungsoptionen geschlossen. Die Pacht kann entweder jährlich als fester Betrag gezahlt werden, als einmalige Abschlagszahlung bereits zu Pachtbeginn getätigt werden oder aber ein Prozentsatz von der jährlichen Gesamtleistung wird als Pacht festgesetzt.

Diesen Betrag erhält der Hauseigentümer ohne großartige Gegenleistung. Die Anlage muss lediglich im Grundbuch eingetragen werden aber sonst kümmert sich der Betreiber der Photovoltaikanlage um alle betreffenden Angelegenheiten und schließt sogar auf eigene Kosten weitere Versicherungen für das Dach ab, von denen der Eigentümer ebenfalls profitiert. Die Dachflächenvermietung ist also sehr lohnenswert.


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